Es wird ja immer schlimmer mit dem Amtsdeutsch.
Die Übersetzung der Allgemeinverfügung
vom 18. Januar ist recht knifflig ...
Dann gibt es noch die 14. Allgemeinverfügung vom 12. April, die " den Bürgerinnen und Bürgern aufgibt, u.a. die Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes zu unterstützen ... bla bla, Ich hab's nicht mehr aufmerksam gelesen.
Quarantäne in Potsdam-Mittelmark:
(frei übersetzt aus dem Amts-Deutschen)
(11. Allgemeinverfügung, 18.01.2022)
Wer ist Quarantäne?
a) Erkrankte (Test-positiv ist "erkrankt")
b) Verdachtspersonen (Fieber+Husten, noch ohne Test)
c) EngerKontakt (zu TestPositiv, nicht zu Verdachtsperson):
(15 min face-to-face - Auto, Bus und Küchentisch)
(EngerKontakt gilt nicht für Geimpfte - 1, 2 oder 3 ... Impfzeiten beachten)
-> „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“
Schnelltest positiv ?
-> Kita oder Schule informieren
->Schnelltest im Testzentrum wiederholen. Wenn positiv:
Termin beim Doktor zur PCR machen
Was tun ?
1. Nach Hause in Quarantäne
2. Erkrankte machen einen Termin zum PCR-Test
3. Verdachtspersonen machen einen Test zu Hause
4. dann das Gesundheitsamt informieren über Zustand und Kontakte
Landkreis Potsdam- Mittelmark, Fachdienst 33 Gesundheit, Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig, Telefon (hotline): 033841/91-111, Telefax: 033841/91-377, E-Mail: gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de
Ende der Quarantäne:
48 Stunden symptomfrei und:
a) Erkrankte: 10 Tage, Test-negativ
- oder nach 7 Tagen mit Bürgertest negativ
b) Pflegekräfte 10 (mind. 7) Tage, PCR negativ
c) Test-Positive Erkrankte ohne Symptome: 10 Tage ab Arzttermin (!) gerechnet
d) Verdachtspersonen (Fieber+Husten): wenn Test negativ
e) EngerKontakt: nach 7 Tagen mit negativem Test, oder 10 Tage (gerechnet nach dem Kontakt;
- selber Haushalt: erster Kontakttag mit Erkranktem
- Person anderer Haushalt: Tag des letzten Kontaktes
- "Test" ist Schnell-Test mit Bescheinigung)
f) Kinder mit pos. Selbsttest wenn anschließender PCR-Test negativ ist: sofort
Geimpfte und Genesene: keine Quarantäne bei Engem Kontakt.
C. Nebenbestimmungen:
a. Geht allen Gesunden aus dem Weg !!
b) Gebt auf euch acht.
Gemäß § 24 Abs. 1 der „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2) - November 2020
"Kontaktperson im Setting Gemeinschaftseinrichtung" haben sich unverzüglich abzusondern? Hätte wäre könnte oder nicht (?) Kontakt zu Corona gehabt haben? Bei einer Inzidenz über 3000 in Kitas und Schulen? Liebes Amt, das ist im Sinne nicht stark.
PCR-Test-positiv, aber asymptomatisch. (Und warum bitte habt ihr euch dann testen lassen?) -
Soweit diese Maßnahmen nicht die gewünschte Unterbindung von weiteren Ausscheiden und damit einhergehenden Infektionsgefahren haben und dadurch die Umgebung gefährdet wird, ist das Gesundheitsamt gehalten, eine Absonderung anzuordnen.
Unabhängig davon, ob eine Absonderung angeordnet wurde oder nicht, haben Ausscheider ein Tagebuch unter Beachtung von 5.5. zu führen.
Nicht mal grammatiklich korrekt - da scheide ich aus ....
4.3. Abweichend von 4.2. gelten die Anordnungen für enge Kontaktpersonen und Kontaktpersonen im Setting Gemeinschaftseinrichtung zur Quarantäne nicht für
a) Personen mit einer Auffrischungsimpfung (= dritte Impfung, auch in Kombination mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson),
b) geimpfte Genesene;
c) Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung;
d) Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
7. Anordnungen zum Verhalten von Kontaktpersonen im Setting Gemeinschaftseinrichtung
7.1. Sobald Kontaktpersonen im Setting Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von 1.1. e) über den Ansteckungsverdacht informiert worden sind, haben sie unaufgefordert für die Zeitdauer von 10 Tagen ein Selbstmonitoring durchzuführen.